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Entwurfsfassung: Diese Teilnahmebedingungen befinden sich in der juristischen Prüfung und können sich bis zur endgültigen Fassung ändern.

1. Geltungsbereich

Betreiberin des Treueprogramms MotionRewards ist die MotionRewards GmbH, Bahnhofstraße 16, 36037 Fulda (nachfolgend "Betreiberin"). Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren.

2. Teilnahme und Konto

Die Teilnahme setzt eine Registrierung und gegebenenfalls eine Verifizierung Ihrer Identität voraus. Je Person ist ein Konto zulässig. Das Konto und die gesammelten Punkte sind nicht übertragbar.

3. Punkte

Punkte werden auf Werkstattrechnungen teilnehmender Autohäuser nach deren jeweils gültigen Regeln gutgeschrieben. Punkte sind ab der Gutschrift 24 Monate gültig; beim Einlösen werden die ältesten Punkte zuerst verwendet. Punkte sind Bonusansprüche gegenüber der Betreiberin und kein Geldguthaben; ein Anspruch auf jederzeitige Auszahlung besteht nicht.

4. Einlösung

Punkte werden als Service-Gutschein beim teilnehmenden Autohaus eingelöst. Eine Auszahlung ist stets an einen konkreten Werkstattbesuch gekoppelt; eine freie Barauszahlung ohne Werkstattbesuch findet nicht statt. Alternativ können Punkte an eine gemeinnützige Organisation aus der von der Betreiberin kuratierten Liste gespendet werden (derzeit: Deutsches Rotes Kreuz, SOS-Kinderdörfer weltweit, ADAC Stiftung).

[Platzhalter: Der endgültige Umfang der Auszahlungsoption steht unter dem Vorbehalt der laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung und wird mit der finalen Fassung dieser Bedingungen festgelegt.]

5. Gutscheine

Gültigkeit, Einlösebedingungen und eine etwaige Teileinlösung ergeben sich aus dem jeweiligen Gutschein und werden Ihnen bei der Einlösung im Kundenportal angezeigt.

6. Stamm-Autohaus und Autohaus-Wechsel

Sie wählen je Fahrzeug aktiv ein Stamm-Autohaus und können diese Wahl jederzeit ändern. Punkte können programmweit bei teilnehmenden Autohäusern gesammelt werden; die Einlösung erfolgt bei dem Autohaus, bei dem der jeweilige Werkstattbesuch stattfindet.

7. Ausscheiden eines Autohauses aus dem Programm

[Platzhalter: Regelung zum Übergang der Bonusverbindlichkeit auf das ausscheidende Autohaus (befreiende Schuldübernahme, §§ 414 f. BGB) einschließlich Ihrer vorab erteilten, transparenten Zustimmung und der gesonderten Vorab-Information. Die Ausformulierung erfolgt mit der juristischen Prüfung.]

8. Sperrung und Kündigung

Die Betreiberin kann Konten bei Missbrauch oder Betrugsverdacht sperren. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit kündigen; die Folgen für den Punktestand richten sich nach der endgültigen Fassung dieser Bedingungen.

9. Haftung

Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.

10. Änderungen

Die Betreiberin kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über wesentliche Änderungen werden Sie vorab informiert und können der Änderung widersprechen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.